Wahndelikt

Wahndelikt
Wahndelikt,
 
Putativdelikt, die Ausführung einer erlaubten Handlung in der irrigen Annahme, dass sie rechtswidrig und strafbar sei. Das Wahndelikt ist im Unterschied zum untauglichen Versuch nicht strafbar.

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Wahn|de|likt, das (Rechtsspr.): Ausführung einer erlaubten Handlung in der irrigen Annahme, dass sie rechtswidrig u. strafbar sei.

Universal-Lexikon. 2012.

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